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Schultafeln | |||||||||||||||||
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Prüfung ... bis zu einem Nutzungsalter von 12 Jahren sind periodische Überprüfungen in 3-jährigem Intervall vorzunehmen; danach sind jährliche Prüfungen erforderlich. [Richtlinie vom österreichischen Institut für Sportstättenbau ÖISS] Sofern vom Tafelhersteller längere Prüfintervalle vorgesehen werden, sind diese heranzuziehen. Haftung ... grundsätzlich haftet jene (juristische oder natürliche) Person für einen sicheren Betrieb und Benutzung, die ein Gerät in den Verkehr bringt, oder auch jene Personen, die nicht verhindert, dass unsichere Geräte benutzt werden können (Verkehrssicherungspflicht) ...
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Ing. Helmut Kögl GmbH Technisches Büro für Maschinenbau Prof. Franz Erntl Siedlung 17 2491 Neufeld tel.: +43(0)2624/58195 fax.: +43(0)2624/54495 |
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