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Par. 82b der Gewerbeordnung | |||||||||||||||||
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" .. die Fristen betragen für die wiederkehrenden Prüfungen 6 Jahre für die unter § 359b fallenden Anlagen, 5 Jahre für sonstige genehmigte Anlagen... " Vergleichen des gewerbebehördlichen Genehmigungstandes Dokumentieren der IST-Situation und Vorlegen von Verbesserungsmaßnahmen Kontaktieren der zuständigen Behörden und Begleiten im Genehmigungsverfahren Konfigurieren mit firmenspezifischer §82b Software
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Ing. Helmut Kögl GmbH Technisches Büro für Maschinenbau Prof. Franz Erntl Siedlung 17 2491 Neufeld tel.: +43(0)2624/58195 fax.: +43(0)2624/54495 |
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