Par. 82b der Gewerbeordnung
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"Der Inhaber einer genehmigten Betriebsanlage hat diese regelmäßig wiederkehrend zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob sie dem Genehmigungsbescheid und den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht.

" .. die Fristen betragen für die wiederkehrenden Prüfungen 6 Jahre für die unter § 359b fallenden Anlagen, 5 Jahre für sonstige genehmigte Anlagen... "


Vergleichen des gewerbebehördlichen Genehmigungstandes

Dokumentieren der IST-Situation und Vorlegen von Verbesserungsmaßnahmen

Kontaktieren der zuständigen Behörden und Begleiten im Genehmigungsverfahren

Konfigurieren mit firmenspezifischer §82b Software



KÖGL SICHERHEITSMANAGEMENT
Ing. Helmut Kögl GmbH

Technisches Büro für
Maschinenbau

Prof. Franz Erntl Siedlung 17
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tel.: +43(0)2624/58195
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